Mitarbeitergeschenke & Steuer: 50-€-Grenze einfach erklärt
Sachbezug, Freigrenze, Pauschalsteuer: rund um Mitarbeitergeschenke kursiert viel Halbwissen. Hier sind die zwei Zahlen, die du wirklich brauchst: 50 € pro Monat für Mitarbeiter und 35 € pro Jahr für Geschäftspartner, verständlich erklärt ohne Steuerlatein. (Wichtig vorab: Ich bin Dekorateurin, keine Steuerberaterin. Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung, im Zweifel bitte kurz mit deiner Buchhaltung sprechen.)
Die 50-€-Grenze: Geschenke an Mitarbeiter
Sachzuwendungen an Mitarbeiter sind bis zu 50 € pro Monat und Person steuer- und sozialabgabenfrei (Sachbezugsfreigrenze, § 8 Abs. 2 EStG). Das Entscheidende an dem Wort „Freigrenze“: Wird sie auch nur um einen Cent überschritten, ist der komplette Betrag steuerpflichtig, nicht nur der Teil darüber. Eine Box für 49,90 € ist also steuerfrei, eine für 50,01 € komplett steuerpflichtig.
Zwei Stolpersteine aus der Praxis:
- Geld ist kein Sachbezug. Überweisungen und frei einlösbare Geldkarten fallen nicht unter die Grenze. Gutscheine nur, wenn sie als echter Sachbezug ausgestaltet sind (begrenzte Akzeptanzstellen, keine Barauszahlung).
- Die Grenze gilt pro Monat, zusammengerechnet. Wer im Dezember schon einen 30-€-Tankgutschein bekommt, hat für das Weihnachtsgeschenk nur noch 20 € „frei“.
Der Extra-Spielraum: 60 € zu persönlichen Anlässen
Zusätzlich zur 50-€-Grenze darfst du zu persönlichen Anlässen (Geburtstag, Hochzeit, Geburt eines Kindes, Jubiläum) Aufmerksamkeiten bis 60 € steuerfrei schenken. Achtung: Weihnachten zählt nicht als persönlicher Anlass, weil es alle betrifft. Fürs Weihnachtsgeschenk bleibt es also bei den 50 €.
Die 35-€-Grenze: Geschenke an Kunden und Geschäftspartner
Für Geschäftspartner gilt eine andere Logik: Geschenke sind bis 35 € netto pro Person und Jahr als Betriebsausgabe abziehbar (§ 4 Abs. 5 EStG). Darüber hinaus darfst du natürlich trotzdem schenken, nur mindert es dann nicht mehr den Gewinn. Praktisch heißt das: Ein Kundengeschenk um die 30 € netto ist der Sweet Spot aus Wirkung und Abzugsfähigkeit.
Und wer zahlt die Steuer, wenn's drüber liegt?
Damit das Geschenk beim Beschenkten nicht zur Steuerpflicht wird, können Unternehmen die Steuer pauschal übernehmen: 30 % Pauschalsteuer nach § 37b EStG, zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Das lohnt sich vor allem bei hochwertigeren Kundengeschenken, sollte aber bewusst entschieden und der Buchhaltung gemeldet werden.
Die Zahlen im Überblick
- 50 € / Monat: Sachbezug an Mitarbeiter, steuer- und abgabenfrei (Freigrenze!)
- 60 € / Anlass: Aufmerksamkeit zu persönlichen Anlässen (Weihnachten zählt nicht)
- 35 € netto / Jahr: Kundengeschenke als Betriebsausgabe abziehbar
- 30 % Pauschalsteuer: wenn das Unternehmen die Versteuerung übernimmt (§ 37b EStG)
So wird aus der Steuergrenze ein schönes Geschenk
Die gute Nachricht: Unter 50 € lässt sich richtig gut schenken, wenn kuratiert statt aus dem Katalog bestellt wird. Genau darauf sind meine Firmengeschenke ausgelegt: handverpackte Boxen, budgetgenau zusammengestellt (gern exakt unter der Grenze), mit persönlicher Karte und ohne Preisschild. Konkrete Ideen gibt es im Artikel 10 Geschenkideen unter 50 € oder direkt per unverbindlicher Anfrage.